Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen UPC Expo & Event GmbH und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht UPC Expo & Event GmbH hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind. Die AGB gelten mit Vertragsabschluss als angenommen.
§ 1 Vertragsabschluss
1. Verträge zwischen UPC Expo & Event GmbH und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch UPC Expo & Event GmbH zustande. Angebote sind freibleibend.
2. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der UPC Expo & Event GmbH und / oder den Angaben in der Buchungsbestätigung.
3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
5. UPC Expo & Event GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
§ 2 Preise
1. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von UPC Expo & Event GmbH. UPC Expo & Event GmbH ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
3. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von UPC Expo & Event GmbH in Rechnung gestellt.
§ 3 Zahlung
1. UPC Expo & Event GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist UPC Expo & Event GmbH berechtigt, Zahlungen wie folgt zu verlangen:
2. 50% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss, 50% der vereinbarten Vergütung bis 3 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag.
3. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
§ 4 Rücktritt
1. Sofern der Auftraggeber die gebuchte Leistung absagt, entbindet diese Absage den Auftraggeber grundsätzlich nicht von seiner Verpflichtung, die vertraglich vereinbarten Beträge zu bezahlen.
2. Im Falle des Ausfalles des Künstlers versucht UPC Expo & Event GmbH, einen gleichwertigen Ersatzkünstler zu stellen.
§ 5 Kündigung
1. Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraus sehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die UPC Expo & Event GmbH als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, hat der Auftraggeber der UPC Expo & Event GmbH alle von ihr aufgewendeten bzw. noch aufzuwendenden Kosten für Fremdleistungen zu erstatten.
Daneben hat die UPC Expo & Event GmbH Anspruch auf Vergütung ihrer eigenen Leistungen (einschließlich
der von ihr im Rahmen der Rückabwicklung des Vertrages erbrachten Leistungen), mindestens aber 25% des Gesamtauftragswertes.
2. Das Recht der außerordentlichen Kündigung steht der UPC Expo & Event GmbH dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird. Diese Kündigung entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, die vertraglich vereinbarten Beträge zu bezahlen.
§ 6 Haftung
1. Die Haftung von UPC Expo & Event GmbH gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch UPC Expo & Event GmbH herbeigeführt wurde.
2. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen der UPC Expo & Event GmbH und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von UPC Expo & Event GmbH grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
3. Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird ausgeschlossen.
4. Bei einem Leistungsangebot von UPC Expo & Event GmbH mit erhöhtem Risiko kann UPC Expo & Event GmbH die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. UPC Expo & Event GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall UPC Expo & Event GmbH als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.
5. Soweit UPC Expo & Event GmbH im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber UPC Expo & Event GmbH von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten der UPC Expo & Event GmbH gleich lautende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
6. UPC Expo & Event GmbH übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber UPC Expo & Event GmbH von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern der UPC Expo & Event GmbH gegenüber erhoben werden.
7. UPC Expo & Event GmbH haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.
8. UPC Expo & Event GmbH haftet nicht für die Darbietungsform und den Inhalt der von Ihr vermittelten künstlerischen Leistungen. Mängel betreffend die Vermittlung sind der Agentur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung zu melden. Geschieht dies nicht, erlöschen die Schadensersatzansprüche des Kunden. Bei berechtigter Mängelrüge ist die Agentur nach eigener Wahl zur Preisminderung berechtigt.
§ 7 Miete
1. Soweit UPC Expo & Event GmbH Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche von UPC Expo & Event GmbH ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
2. UPC Expo & Event GmbH kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.
§ 8 Vermittlungsleistung
1. UPC Expo & Event GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist UPC Expo & Event GmbH von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
3. Soweit UPC Expo & Event GmbH als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von UPC Expo & Event GmbH hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist UPC Expo & Event GmbH so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von UPC Expo & Event GmbH vermittelt worden. UPC Expo & Event GmbH hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision - pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an UPC Expo & Event GmbH gezahlt hätte.
4. Ist UPC Expo & Event GmbH im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA,KSK, örtliche Abgaben o.Ä. zu tragen.
§ 9 Gewährleistung
1. UPC Expo & Event GmbH steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. UPC Expo & Event GmbH ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.
2. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen von UPC Expo & Event GmbH nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, UPC Expo & Event GmbH kennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.
Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
3. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
4. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch UPC Expo & Event GmbH begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen UPC Expo & Event GmbH unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen UPC Expo & Event GmbH nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
5. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt UPC Expo & Event GmbH von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
§ 10 Konkurrenzschutz
1. Die von UPC Expo & Event GmbH eingesetzten Personen und Unternehmen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.000,00 € pro Person bzw. 50.000,00 € pro Unternehmen vereinbart, Nebenabreden sind zulässig und bedürfen der Schriftform. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Schlussbestimmung
1. Alle personenbezogenen Daten, die von UPC Expo & Event GmbH zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Leipzig. Der Auftraggeber kann die UPC Expo & Event GmbH unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Leipzig verklagen.